Wenn Sie mit Ihrem Kind zur Unterrichtszeit zu einem geplanten Termin (Arztbesuch, Ämtergang, auch besondere familiäre Anlässe) möchten, kann Ihr Kind von der Schulpflicht befreit werden. Das können in den meisten Fällen die Klassenlehrer:innen Ihres Kindes – auf „Antrag“.
Schreiben Sie frühzeitig Ihr Anliegen mit Name des Kindes, Datum + ungefährer Zeit der gewünschten Befreiung und Ihrer Unterschrift. Nach Absprache mit der Klassenlehrkraft kann das eventuell auch per Email von einer Eltern-Emailadresse aus erfolgen.
Bitte beachten Sie: Klassenlehrer:innen dürfen eine Befreiung für maximal drei Tage aussprechen, wenn der Befreiung keine wichtigen schulischen Belange entgegenstehen. Über diese Zeit hinaus oder in direkter Verbindung zu Ferien können solche Anträge auf Befreiung ausschließlich von der Schulleitung entschieden werden. Die Klassenlehrkräfte Ihres Kindes geben diesen Antrag dann weiter.















