Wie werden die Schüler*innen bewertet?

Bis zum Ende der 8. Klasse wird mit schriftlichen Bemerkungen und Kompetenzrastern zum Ankreuzen bewertet. Am Ende der 8. Klasse gibt es zusätzlich Noten. Ab der 9. Klasse wird nur noch mit Noten bewertet. Schüler*innen mit dem Unterstützungsbedarf „geistige Entwicklung“ erhalten immer schriftliche Bemerkungen in allen Lernbereichen und keine Noten.