Muss man eine 2. Fremdsprache wählen?

Wer in der Sekundarstufe I fünf Jahre lang in einer 2. Fremdsprache unterrichtet wurde, darf in der Oberstufe auf die Wahl einer 2. Fremdsprache verzichten. Stattdessen muss ein Angebot aus dem Wahlpflichtunterricht belegt werden.

Für alle anderen Schüler*innen gilt, dass eine 2. Fremdsprache von Jahrgang 11 bis 13 durchgehend belegt werden muss.

Wichtig ist der Blick voraus: Ohne 2. Fremdsprache ist es nicht möglich, für Jahrgang 12/13 das Profil „International Studies“ zu wählen. Außerdem muss im Profil „ZeitRäume“ neben Biologie auch Physik als Grundkurs belegt werden.