Ja, technische Hilfen werden mit Hilfe der Mobilen Dienste für „Hören, Sprache, Motorik, Sehen“ individuell besprochen und bereitgestellt. Sonderpädagogische Unterstützung erhalten alle Schüler*innen mit den Unterstützungsbedarfen „Lernen und Geistige Entwicklung“ im Klassenverband. Für den Unterstützungsbedarf „Emotionale und Soziale Entwicklung“ werden zusätzliche Lehrer*innenstunden im Klasenverband bereitgestellt. Nachteilsausgleiche werden für alle Schüler*innen beschlossen, die ohne diese Nachteilsausgleiche nicht gleichberechtigt lernen und teilhaben könnten.
„Als Nachteilsausgleich werden alle notwendigen und geeigneten unterstützenden Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, dass Schüler*innen mit Einschränkungen, Benachteiligungen oder Behinderungen im Unterricht einen Zugang zu den Lerngegenständen und Aufgabenstellungen finden und in Prüfungssituationen ihre Kompetenzen und Lernleistungen nachweisen können.“(von Zimmermann, Dr. Wachtel; „Nachteilsausgleich aus pädagogischer Perspektive“; SVBl 11/2013; S. 449)







