Erhalten Schüler*innen mit Behinderungen oder Einschränkungen personelle und technische Hilfen?

Ja, technische Hilfen werden mit Hilfe der Mobilen Dienste für „Hören, Sprache, Motorik, Sehen“ individuell besprochen und bereitgestellt. Sonderpädagogische Unterstützung erhalten alle Schüler*innen mit den Unterstützungsbedarfen „Lernen und Geistige Entwicklung“ im Klassenverband. Für den Unterstützungsbedarf „Emotionale und Soziale Entwicklung“ werden zusätzliche Lehrer*innenstunden im Klasenverband bereitgestellt. Nachteilsausgleiche werden für alle Schüler*innen beschlossen, die ohne diese Nachteilsausgleiche nicht gleichberechtigt lernen und teilhaben könnten.

„Als Nachteilsausgleich werden alle notwendigen und geeigneten unterstützenden Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, dass Schüler*innen mit Einschränkungen, Benachteiligungen oder Behinderungen im Unterricht einen Zugang zu den Lerngegenständen und Aufgabenstellungen finden und in Prüfungssituationen ihre Kompetenzen und Lernleistungen nachweisen können.“(von Zimmermann, Dr. Wachtel; „Nachteilsausgleich aus pädagogischer Perspektive“; SVBl 11/2013; S. 449)