Werden die Kosten für Busfahrkarten für Oberstufenschüler erstattet?

Der Landkreis Göttingen und die Stadt Göttingen übernehmen nur die Kosten der Busfahrkarten nur für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Schülerinnen und Schüler die Ansprüche auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe haben, können die Übernahme der Kosten beantragen.